Jugendschutz

Jugendschutzbestimmungen

JUGENDSCHUTZ

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Jugendschutz. Bitte lese die nachfolgenden Informationen sorgfältig und beachtet diese. An den Veranstaltungstagen wird es drei verschiedene Eintrittsbändchen geben:

unter 16 unter 18 Jahren über 18 Jahren

Sowohl am Einlass als auch an den Getränkeständen werden wir ggf. euer Alter kontrollieren, bringe daher bitte unbedingt deinen Ausweis mit! Ohne Ausweis kann der Einlass nicht gewährleistet werden. Der Ausweis wird am Einlass kontrolliert. Wir unterliegen den Jugendschutzbestimmungen und werden diese einhalten.

Bitte fülle das Formular zur Erziehungsbeauftragung mit deinem Erziehungsberechtigten aus und bringe es am Tag der Veranstaltung unbedingt mit.

Formular Erziehungsbeauftragung Download

Die Erziehungsbeauftragte Person muss sich den ganzen Tag/Abend in eurer Nähe aufhalten und ist für euch verantwortlich. (Erläuterung s. Unten). Behaltet dieses Formular bei Euch und zeigt es auf Verlangen vor. Ohne Begleitperson und ausgefüllter Erziehungsbeauftragung dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur bis 22.00 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche mit 16 -18 Jahren dürfen ohne Begleitperson bis 24.00 Uhr bleiben.

Das Thema Alkohol sollte eigentlich klar sein:
Bier und Wein ab 16 Jahren
unter 16 Jahren gibt es KEINE alkoholischen Getränke
Wir behalten uns das Recht und die Pflicht vor, extrem alkoholisierte Personen nicht mehr zu bedienen. /p>

Wer ist eine Erziehungsbeauftragte Person?
Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i. d. R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z. B. Begleitung/Aufsicht). Erforderlich ist, dass die beauftragte Person vertrauenswürdig und in der Lage und willens ist, den Auftrag auch gewissenhaft wahrzunehmen. Eine Beauftragung sollte daher nur dann erfolgen, wenn diese Voraussetzungen auch sicher erfüllt sind. Eine Erziehungsbeauftragte Person kann auch mehrere Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen. Sie muss dann aber aufgrund ihrer Ausbildung, Reife und persönlichen Fähigkeiten in der Lage sein, auf sie Acht zu geben.